Eine barrierefreie Website ist auch im Jahr 2024 nicht selbstverständlich. Die Änderung betrifft kleine und auch große Internetseiten. Alles Wichtige zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hier.
Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird es ab Juni 2025 Pflicht für Webseiten und Onlineshops: Alle, die im Internet Dienstleistungen anbieten, z.B. E-Commerce, sind dazu verpflichtet ihr Webdesign, bzw. ihre Homepage barrierefrei zu erweitern. Dazu gibt es das BFSG, welches die gesetzlichen Anforderungen ganz klar regelt. Wer sich nicht an das Gesetz hält, riskiert hohe Strafen.
Wann ist eine Webseite eigentlich barrierefrei?
Wenn sich eine Einschränkung, wie beispielsweise die Sehbehinderung, nicht negativ auf die Benutzung von Webseiten und der Zugänglichkeit zum Web auswirkt, spricht man von barrierefrei. In der Praxis geht es darum, Bilder (z.B. Alt und Title Attribute) oder Call-to-Actions so zu beschreiben, dass man diese als blinder Mensch richtig nutzen kann.
Kann man eine bestehende Website barrierefrei umbauen?
Ja, das funktioniert. Die Content-Management-System WordPress oder Joomla bieten dazu Erweiterungen an, die man in die bestehende Homepage integrieren kann. Sie müssen nicht unbedingt eine komplett neue Website realisieren lassen. Ob Ihr bestehendes System eine Erweiterung um die Barrierefreiheit unterstützt, sollte im Vorfeld geprüft werden.
Wer kann eine Internetseite barrierefrei umbauen oder erstellen?
Nutzen Sie die Zeit, und lassen Sie sich Ihre Website bald barrierefrei umbauen bzw. neu erstellen. Dazu ist es sinnvoll, eine Agentur für Webdesign zu beauftragen. Die WEDEON GmbH ist Ihr Spezialist, wenn es um barrierefreies Webdesign geht. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen, um rechtzeitig Ihre Internetseite umzustellen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
WEDEON GmbH
Herr Lukas Kroiher
Kufsteiner Straße 14
83022 Rosenheim
Deutschland
fon ..: 080312821431
web ..: https://wedeon.de
email : info@wedeon.de
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